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OLG Köln: „Kalk Lady“ – Bei Insolvenz des Lizenznehmers fällt das Nutzungsrecht an den Urheber zurück

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Dr. Graf - Das OLG Köln hat mit Urteil vom 13.11.2009 (Az. 6 U 67/09) entschieden, dass das einer Handelsgesellschaft eingeräumte ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrecht mit deren Erlöschen an den Urheber zurückfällt. Über ein Leistungsschutzrecht kann dessen Inhaber allerdings rückwirkend für die Vergangenheit nur mit schuldrechtlicher, nicht mit dinglicher Wirkung verfügen. Zum Sachverhalt… mehr

JuraBlogs - Dr. Graf

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