Dr. Graf -
Das OLG Köln hat mit Urteil vom 13.11.2009 (Az. 6 U 67/09) entschieden, dass das einer Handelsgesellschaft eingeräumte ausschließliche
und unbeschränkte Nutzungsrecht mit deren Erlöschen an den Urheber zurückfällt. Über ein Leistungsschutzrecht kann dessen Inhaber
allerdings rückwirkend für die Vergangenheit nur mit schuldrechtlicher, nicht mit dinglicher Wirkung verfügen.
Zum Sachverhalt… mehr
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